Herrenhaus Eichenhof - Senioren- und Pflegeheim im Kreis Stormann
Der Mensch als 
individuelle Persönlichkeit 
steht im Mittelpunkt 
unseres Handelns.
Foto: Herrenhaus Eichenhof

Zuschüsse

Zuschüsse

Wer bezahlt was?

Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den monatlichen Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse (Stand: 01.01.2017):

Pflegegrad 1:   125,00 €.

Pflegegrad 2:   770,00 €.

Pflegegrad 3: 1262,00 €.

Pflegegrad 4: 1775,00 €.

Pflegegrad 5: 2005,00 €.

Im Pflegegrad 1 gibt es von den Sozialämtern in Schleswig-Holstein ab 2017 keine Hilfe zru Pflege mehr, was bedeutet, das nur noch Selbstzahler aufgenommen werden können.

Mit Einführung der Pflegegrade hat jeder Bewohner Anspruch auf zusätzliche Betreunngsleitungen (43b). Voraussetzung dafür ist allerdings die Kostenübernahme durch einen Kostenträger, im Regelfall die Pflegekasse.

Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tage im Jahr die Kosten für die Pflege von bis zu 1612,00 € im Pfleggrad 5. Leistungen der Verhinderungspflege können bei Anspruchsberechtigung auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, wodurch sich der Zeitraum auf 56 Tage verlängern kann.

Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und private Einkünfte/Vermögen nicht gedeckt werden können, kann beim Sozialamt des jeweiligen Landkreises Unterstützung beantragt werden. Bitte beachten sie dabei, dass eine Unterstützung frühestens ab Datum der Antragstellung erfolgen kann.

Bei der Beantragung von Zuschüssen beraten wir Sie gerne und helfen beim Ausfüllen der Formulare.